Wichtige Informationen zum Kaufvertrag
Dienstag, 8. Juni 2010 | Autor: yung
Beim Kaufvertrag handelt es sich um ein sogenanntes mehrseitiges Rechtsgeschäft, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind: Das ist der Käufer auf der einen sowie der Verkäufer auf der anderen Seite. Das Besondere am Kaufvertrag ist, dass dieser sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form realisiert werden kann – in der Regel sind die Kaufverträge formfrei. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen: Dazu zählt zum Beispiel der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes. In diesen Fällen muss der Kaufvertrag gemeinsam mit einem Notar in schriftlicher Form aufgesetzt bzw. abgeschlossen werden. weiter…
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