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Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung

Mittwoch, 7. Juli 2010 | Autor: yung

Immer mehr Privatpersonen schlittern in die Schuldenfalle. Dies belegen die Zahlen ganz deutlich. Zwar hat sich die Summe der Schuldner im Jahre 2009 im Vergleich zum Vorjahr verringert, und doch warnen Experten jetzt schon davor, den Tag nicht vor dem Abend zu loben. Bis Ende 2010 sollen die Arbeitslosenzahlen nämlich wieder zunehmen – ein Auslöser für eine erneute Überschuldungsentwicklung.
Hoch verschuldete Privatpersonen haben die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Sinn der Privatinsolvenz kann es sein, den Schuldnern frühestens 6 Jahre nach Eröffnung der Privatinsolvenz infolge der Restschuldbefreiung einen Neuanfang zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gibt es seit dem 1. Jänner 1999.
Der Ablauf des Privatinsolvenz - Verfahrens kann in vier Schritte eingeteilt werden. An erster Stelle steht der Versuch der außergerichtlichen Einigung. Es wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Anschließend steht der Versuch an, dass der Schuldner die Gläubiger davon überzeugen kann, dass eine Einigung erreicht werden kann. Der Betroffene benötigt in dieser Hinsicht jedoch Hilfe, und kann entweder einen Anwalt aufsuchen oder sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für den beraterischen Beistand zu übernehmen, ist es möglich um Beratungshilfe anzusuchen. Personen, die beispielsweise Anspruch auf Sozialgeld haben, wird die Beratungshilfe meistens zugesprochen.
Wenn der außergerichtliche Weg nicht fruchtet, folgt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Das Gericht versucht auf diesem Wege durch einen Schuldenbereinigungsplan die Gläubiger milde zu stimmen. Wenn die Gläubiger mit den höchsten Forderungen dies ablehnen, dann kommt es zum vereinfachten Insolvenzverfahren, also zur Privatinsolvenz.
Die Privatinsolvenz wird eröffnet und bekannt gegeben. Das pfändbare Vermögen des Schuldners wird verwertet und den Gläubigern ausgehändigt. Ein eingesetzter Treuhändler verwaltet und verwertet ab nun das Vermögen des Schuldners. Es gilt zu klären, ob eine Restschuldbefreiung gewährleistet wird. Das Insolvenzgericht entscheidet darüber. Wenn der Antrag angenommen wird, beginnt ein harter Weg. Nur wer alle vorgegebenen Auflagen erfüllt, kommt in Genuss nach ungefähr 6 Jahren absolut schuldenfrei zu sein.

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